Durchführung des Wiener Garagengesetzes 2008
Vorwort
§ 1
Der Einheitssatz der Ausgleichsabgabe beträgt je Stellplatz 16.320 Euro.
§ 2
Diese Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung folgenden Tag in Kraft. Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Wiener Landesregierung zur Durchführung des Wiener Garagengesetzes, LGBl. für Wien Nr. 27/2014, außer Kraft.
§ 3
Ist die Ausgleichsabgabe auf Grund eines zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung anhängigen Verfahrens bescheidmäßig vorzuschreiben, beträgt der Einheitssatz je Stellplatz 12.000 Euro.