1. Die Aktionspläne sind auf Grundlage der strategischen Lärmkarten auszuarbeiten. Bei der Ausarbeitung der Aktionspläne ist das gesamte gemäß der strategischen Lärmkarten lärmbelastete Gebiet zu betrachten.
2. Der Detaillierungsgrad der Bearbeitung ist so zu wählen, dass die Wirkung der Maßnahmen, die Kosten der Realisierung und die Anzahl der entlasteten Personen ableitbar ist.
3. Für den Fall einer Überschreitung der Schwellenwerte haben die Aktionspläne Maßnahmen zur Regelung von Lärmproblemen und von Lärmauswirkungen, Maßnahmen zur Lärmminderung und zum Schutz ruhiger Gebiete zu enthalten. Die Maßnahmen sind tunlichst so zu setzen, dass sie gegebenenfalls auch vor Lärm aus sonstigen Quellen schützen, um so ihre Wirksamkeit zu erhöhen und den Kosten-Nutzen-Effekt zu steigern.
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