1. Es ist in einem Raster von 5 m x 5 m zu rechnen. Die Ermittlung der Schallimmission hat in einer Höhe von 4 m zu erfolgen. An Fassadenpunkten ist die Reflexion an der Fassade selbst nicht zu berücksichtigen, wohl aber die Reflexion an anderen Fassaden oder reflektierenden Objekten.
2. Bei der Berechnung der Schallausbreitung der unterschiedlichen Quellen im gleichen Berechnungsgebiet sind jeweils die gleichen Gelände- und Bodeneigenschaften einzusetzen.
3. Aus den Rechenergebnissen in den Rasterpunkten wird für die planliche Darstellung durch Interpolation die Lage der Punkte des dargestellten Lärmindizes in 5 dB-Stufen auf den Rasterlinien ermittelt. Die Linien der Lärmindizes in 5 dB-Stufen werden durch Verbindung dieser Punkte ermittelt und sind in der strategischen Lärmkarte von einschließlich 55 dB bis 75 dB für den L den und von einschließlich 45 dB bis 70 dB für den L night darzustellen. Im Falle des Schienenverkehrslärms und des Umgebungslärms durch Aktivitäten auf Geländen für industrielle Tätigkeiten ist der L night zwischen einschließlich 50 dB und 70 dB darzustellen. Die Pegelbereiche sind in der strategischen Lärmkarte mittels Farbdarstellung gemäß den Festlegungen in Anlage 2 ersichtlich zu machen.
4. In den Konfliktzonenplänen werden jene geografischen Bereiche ausgewiesen, in denen Schwellenwerte überschritten sind. Weiters wird hier angegeben, wie viele Personen in Gebieten leben, in denen Schwellwerte überschritten werden. Dies wird getrennt nach Schallquellen und Lärmindex vorgenommen. Werden Konfliktzonenpläne verwendet, ist für die Darstellung der Differenz von Immissionspegel und Schwellenwert die Farbskala gemäß Anlage 3 zu verwenden.
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