Die Werte für L den und L night im Sinne dieser Verordnung werden ausschließlich durch Berechnung bestimmt.
Für die Bestimmung des Lärms von Geländen für industrielle Tätigkeiten und für die Berechnung der Schallausbreitung des Straßenverkehrs und der Auswertung der Lärmbetroffenheit ist die ÖAL-Richtlinie Nr. 28, Berechnung der Schallausbreitung im Freien und Zuweisung von Lärmpegeln und Bewohnern zu Gebäuden, ausgegeben am 1. Oktober 2021, heranzuziehen.
Für die Bestimmung der Schallemissionen durch Straßenverkehr sind die Rechenverfahren gemäß RVS 04.02.11, Berechnung von Schallemissionen und Lärmschutz, ausgegeben am 1. November 2021, Kapitel 2 (Begriffsbestimmungen), 3 (Allgemeines), 4 (Ermittlung des Schallleistungspegels), 5 (Schallpegelmessungen) heranzuziehen.
Zur Bewertung der gesundheitsschädlichen Auswirkungen sind die in den Anlagen dieser Verordnung genannten Methoden heranzuziehen.
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