LandesrechtWienVerordnungenWiener UmgebungslärmschutzverordnungArt. 1

Art. 1

In Kraft seit 26. Mai 2022
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Der Tag-Abend-Nacht-Lärmindex L den (Tag-Abend-Nacht-Pegel L den ) in Dezibel (dB) ist gemäß Anhang I der Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm, ABl. Nr. L 189 vom 18.7.2002 S 12, mit folgender Gleichung definiert:

Gleichung

Hierbei gilt:

L day (Taglärmindex) ist der A-bewertete äquivalente Dauerschallpegel wobei der Beurteilungszeitraum ein Jahr beträgt und die Bestimmungen an allen Kalendertagen am Tag erfolgen.

L evening (Abendlärmindex) ist der A-bewertete äquivalente Dauerschallpegel wobei der Beurteilungszeitraum ein Jahr beträgt und die Bestimmungen an allen Kalendertagen am Abend erfolgen.

L night (Nachtlärmindex) ist der A-bewertete äquivalente Dauerschallpegel wobei der Beurteilungszeitraum ein Jahr beträgt und die Bestimmungen an allen Kalendertagen in der Nacht erfolgen.

Ein Jahr ist das für die Lärmemission ausschlaggebende und ein hinsichtlich der Witterungsbedingungen durchschnittliches Jahr.

Es ist immer mit der am ausbreitungsgünstigsten Witterungsbedingung zu rechnen.

Die Bewertung hat grundsätzlich für die Höhe des Immissionsortes 4 m über Boden zu erfolgen.

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