Der Tag-Abend-Nacht-Lärmindex L den (Tag-Abend-Nacht-Pegel L den ) in Dezibel (dB) ist gemäß Anhang I der Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm, ABl. Nr. L 189 vom 18.7.2002 S 12, mit folgender Gleichung definiert:
Hierbei gilt:
– L day (Taglärmindex) ist der A-bewertete äquivalente Dauerschallpegel wobei der Beurteilungszeitraum ein Jahr beträgt und die Bestimmungen an allen Kalendertagen am Tag erfolgen.
– L evening (Abendlärmindex) ist der A-bewertete äquivalente Dauerschallpegel wobei der Beurteilungszeitraum ein Jahr beträgt und die Bestimmungen an allen Kalendertagen am Abend erfolgen.
– L night (Nachtlärmindex) ist der A-bewertete äquivalente Dauerschallpegel wobei der Beurteilungszeitraum ein Jahr beträgt und die Bestimmungen an allen Kalendertagen in der Nacht erfolgen.
– Ein Jahr ist das für die Lärmemission ausschlaggebende und ein hinsichtlich der Witterungsbedingungen durchschnittliches Jahr.
– Es ist immer mit der am ausbreitungsgünstigsten Witterungsbedingung zu rechnen.
– Die Bewertung hat grundsätzlich für die Höhe des Immissionsortes 4 m über Boden zu erfolgen.
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