Diese Verordnung tritt mit 1. März 2019 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung der Landesregierung über die Festlegung des Publikationsmediums für Bekanntmachungen gemäß dem Bundesvergabegesetz 2006 und dem Bundesvergabegesetz Verteidigung und Sicherheit 2012 (Wiener Publikationsmediumverordnung), LGBl. für Wien Nr. 60/2012 außer Kraft.
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