Auf den in den Plänen in olivgrüner Farbe ausgewiesenen Flächen der Landschaftspflegezone Entwicklung sind folgende Ziele zu beachten:
1. Erhaltung oder Entwicklung einer Biotopvernetzung, insbesondere von naturnahen Trockenwäldern, deren Saumgesellschaften, Trocken- und Halbtrockenrasen; dabei ist jedenfalls auf die naturnahe Erholungsnutzung besonders Bedacht zu nehmen,
2. langfristige Erhaltung der typischen Kulturgattung „Ackerbau“ in ihrer kleinstrukturierten Ausprägung der pannonischen Feldlandschaft, samt den dazugehörigen Einrichtungen, wie z. B. Bauwerken; dabei ist jedenfalls auf die Biotopvernetzung besonders Bedacht zu nehmen und
3. Förderung der Ausübung des ökologischen Landbaus gemäß den Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates vom 28. Juni 2007 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91, ABl. Nr. L 189 vom 20.7.2007, S. 1 ff., in der Fassung der Berichtigung der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates vom 28. Juni 2007, ABl. Nr. L 300 vom 18.10.2014, S. 72.
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