Die Auswertung der Prüfungsfragen erfolgt unmittelbar nach der Prüfung durch die Prüfungskommission. Die Prüfung ist bestanden, wenn
1. in jedem Prüfungsgebiet (§ 4 Abs. 2) mindestens sechs Fragen und
2. insgesamt mindestens 40 Fragen
richtig beantwortet sind.
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