(1) Die Fischereiprüfung findet in Form eines schriftlichen Multiple-Choice-Tests statt, wobei es zu jeder Frage vier Antwortmöglichkeiten gibt, von denen jeweils nur eine Antwort die richtige Lösung darstellt. Im Falle von Mehrfachantworten gilt die Frage jedenfalls als nicht richtig beantwortet.
(2) Den Kandidatinnen und Kandidaten ist zwei Stunden Zeit zu gewähren, während der jeweils zehn Fragen aus folgenden Prüfungsgebieten zu beantworten sind:
a) Wassertierkunde,
b) Gewässerökologie,
c) Weidgerechtigkeit der Fischereiausübung,
d) Grundzüge des Fischereirechtes und der einschlägigen Rechtsvorschriften,
e) Gerätekunde.
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