(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1983 in Kraft.
(2) Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Wiener Landesregierung betreffend Vorschriften über den Jagdabschußplan, den Jagdwirtschaftsplan und die Abschußliste, LGBl. für Wien Nr. 5/1950, außer Kraft.
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