Der Abschußplan ist zu genehmigen, wenn durch die Abschußaufteilung ein ausgeglichenes Geschlechterverhältnis sowie ein richtiger Altersklassenaufbau und eine tragbare Wilddichte erreicht bzw. erhalten wird. Die Abschüsse des männlichen Wildes sind, sofern es der Wildstand des betreffenden Jagdgebietes zuläßt, auf die Altersklassen so aufzuteilen, daß auf die Klasse III 60 vH, auf die Klasse II 10 bis 15 vH und auf die Klasse I 25 bis 30 vH entfallen. Entspricht der Abschußplan diesen Grundsätzen nicht, ist er vom Magistrat entsprechend abzuändern.
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