Ansuchen um Zulassung zur Jagdaufseherprüfung sind an den Magistrat zu richten. Dem Ansuchen um Zulassung zur Jagdaufseherprüfung sind anzuschließen:
a) der Staatsbürgerschaftsnachweis,
b) eine Strafregisterbescheinigung, die nicht älter als drei Monate sein darf,
c) eine Meldebestätigung,
d) eine gültige Jahresjagdkarte des Landes Wien,
e) die Bescheinigung des Jagdbezirksbeirates gemäß § 66 Abs. 2 lit. b des Wiener Jagdgesetzes.
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