(1) Ansuchen um Zulassung zur Jagdprüfung sind an den Wiener Landesjagdverband zu richten. Das Ansuchen hat Name, Adresse und Geburtsdatum des Prüfungswerbers zu enthalten.
(2) Wird der Bewerber zur Prüfung zugelassen, sind ihm vom Wiener Landesjagdverband gleichzeitig Ort und Zeit der Prüfung bekanntzugeben.
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