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Vierte Durchführungsverordnung zur Wiener Landarbeitsordnung
Art. 10 § 35
Art. 10 § 35
In Kraft seit 01. Januar 2014
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Art. 10 § 35 — Vierte Durchführungsverordnung zur Wiener Landarbeitsordnung
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Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Kundmachung in Kraft.
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