Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Wiener Landesregierung vom 19. Mai 1987, betreffend die Erklärung von Teilen des 23. Wiener Gemeindebezirkes zum Landschaftsschutzgebiet (Landschaftsschutzgebiet Mauer-Kalksburg), LGBl. für Wien Nr. 27/1987, außer Kraft.
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