Zweck der Unterschutzstellung ist die Erhaltung oder Förderung der naturnahen Landschaftsgestalt, des Landschaftshaushaltes, wobei die standortgerechten Pflanzengesellschaften und die streng geschützten und geschützten Tier- und Pflanzenarten und deren Lebensräume besonders zu berücksichtigen sind, der naturnahen Erholung sowie die Erhaltung der historisch bedeutsamen Kulturlandschaft im Bereich des Hermesvilla – Parks. Das Wildtiermanagement soll so durchgeführt werden, dass dieser Schutzzweck erreicht werden kann.
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