Im Teil B - Wienerwaldrandzone ist die Pflege der Mähwiesen und die Betreuung der Waldflächen des Küniglberges durch die Grundeigentümer und sontigen Nutzungsberechtigten derart durchzuführen, daß keine nachteiligen Auswirkungen auf das Landschaftsbild und auf den Landschaftshaushalt entstehen.
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