Festlegung des Wiener Teiles des Biosphärenparks Wienerwald (Wiener Biosphärenparkverordnung)
Vorwort
§ 1 Grenzverlauf des Biosphärenparks Wienerwald
Die im eine Anlage zu dieser Verordnung bildenden Plan (Detailansicht 1 bis 5) mit einer ununterbrochenen schwarzen Linie umgrenzten und durch unterschiedliche Färbungen ausgewiesenen Teile werden als der Wiener Teil des Biosphärenparks Wienerwald festgelegt.
§ 2 Zonen des Biosphärenparks Wienerwald
Das Gebiet des Biosphärenparks Wienerwald besteht aus folgenden Zonen:
1. Kernzonen sind im Plan die dunkelgrün gekennzeichneten Flächen;
2. Pflegezonen sind im Plan die hellgrün gekennzeichneten Flächen;
3. Entwicklungszonen sind im Plan die hellbraun gekennzeichneten Flächen.
§ 3 In-Kraft-Treten
Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.