LandesrechtWienVerordnungenFestlegung des Wiener Teiles des Biosphärenparks Wienerwald (Wiener Biosphärenparkverordnung)

Festlegung des Wiener Teiles des Biosphärenparks Wienerwald (Wiener Biosphärenparkverordnung)

In Kraft seit 16. Mai 2009
Up-to-date

§ 1 Grenzverlauf des Biosphärenparks Wienerwald

Die im eine Anlage zu dieser Verordnung bildenden Plan (Detailansicht 1 bis 5) mit einer ununterbrochenen schwarzen Linie umgrenzten und durch unterschiedliche Färbungen ausgewiesenen Teile werden als der Wiener Teil des Biosphärenparks Wienerwald festgelegt.

§ 2 Zonen des Biosphärenparks Wienerwald

Das Gebiet des Biosphärenparks Wienerwald besteht aus folgenden Zonen:

1. Kernzonen sind im Plan die dunkelgrün gekennzeichneten Flächen;

2. Pflegezonen sind im Plan die hellgrün gekennzeichneten Flächen;

3. Entwicklungszonen sind im Plan die hellbraun gekennzeichneten Flächen.

§ 3 In-Kraft-Treten

Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.