Im Teil A – Wienerwald sind vom Grundeigentümer und sonstigen Nutzungsberechtigten insbesondere folgende Ziele zu beachten:
1. die Förderung der natürlichen Eigenart der charakteristischen Waldgesellschaften des mäßig frischen Traubeneichenwaldes auf vergleyten Flyschböden, des frischen Buchenwaldes auf Pseudogley und des Traubeneichen-Hainbuchenwaldes,
2. die Förderung der Naturverjüngung,
3. die Erhaltung von Altholz und von Hohlbäumen,
4. die Erhaltung und Entwicklung eines abgestuften Waldrandes,
5. die Erhaltung und Pflege extensiv genutzter Wiesen- und Saumgesellschaften im Bereich der Kinderheimstätte „Sonnenland“.
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