LandesrechtWienVerordnungenWiener Tierzuchtverordnung§ 1

§ 1Begriffsbestimmungen

In Kraft seit 26. Juni 2010
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Im Sinne dieser Verordnung gelten als

1. eigene Zuchtpopulation einer Zuchtorganisation: die in ihrem Zuchtbuch bzw. Zuchtregister eingetragenen oder vermerkten bzw. registrierten Tiere;

2. Nichtzuchttiere: Tiere gemäß § 1 Abs. 1 Wiener Tierzuchtgesetz, die keine Zuchttiere im Sinne des § 2 Z 16 Wiener Tierzuchtgesetz sind;

3. Rassenmerkmale: wesentliche Eigenschaften einschließlich der äußeren Erscheinung (Exterieur) sowie bekannte genetische Besonderheiten und Erbfehler, gegebenenfalls auch Charaktereigenschaften einer Rasse;

4. Erhaltungszucht (Erhaltung von Genreserven): Zucht einer gefährdeten Rasse, welche vorrangig dem Zweck der Erhaltung der genetischen Vielfalt dient;

5. Hauptnutzungsrichtung: im Rahmen des Zuchtprogramms (Zuchtziel) festgelegter wesentlicher Verwendungszweck einer Rasse;

6. Leistungsmerkmal: eine nach dem Zuchtprogramm einer Leistungsprüfung zu unterziehende Eigenschaft eines Tieres, die tierzuchtfachlich angemessen

a) unmittelbar beobachtet oder gemessen oder

b) mittels mehrerer Hilfsmerkmale beurteilt werden kann;

7. Hauptleistungsmerkmal: ein Leistungsmerkmal gemäß Z 6 zur Beurteilung der Eignung eines Tieres für eine Hauptnutzungsrichtung;

8. Hilfsmerkmal: tierzuchtfachlich angemessen unmittelbar beobachtbare oder messbare Eigenschaft eines Tieres, die nach dem Zuchtprogramm zur Beurteilung eines Leistungsmerkmals gemäß Z 6 lit. b erhoben wird;

9. Eigenkontrolle: Erhebung von Daten im Rahmen der Leistungsprüfung durch den Tierhalter bzw. die Tierhalterin oder dessen bzw. deren Beauftragten bzw. Beauftragte;

10. Vorbuch: zusätzliche (besondere) Abteilung innerhalb eines Zuchtbuches neben der Hauptabteilung zur Erfassung von nicht zur Eintragung in die Hauptabteilung geeigneten Tieren;

11. Selektionsstufe: Tiergruppe, die für die Erzeugung von Nachkommen in einem Zuchtprogramm nach bestimmten Kriterien zur Erreichung des Zuchtziels ausgewählt wird;

12. Indexwert: Kennzahl errechnet aus mehreren Leistungsmerkmalen oder Hilfsmerkmalen eines Tieres (zB Gesamtzuchtwert).

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