Auf dem Einlageblatt A sind zu vermerken:
1. die Postzahl des Fischwassers (§ 2),
2. die geographische Bezeichnung und die örtliche Lage (Gemeindebezirk(e), Katastralgemeinde) des Fischwassers,
3. die Beschreibung und die Grenzen des Fischwassers,
4. die Art des Fischwassers (Eigenrevier, Pachtrevier, in die Revierbildung nicht einbezogenes Fischwasser),
5. die Eigenschaft des Fischwassers (natürliches oder künstliches Gerinne, natürliche oder künstliche Wasseransammlung),
6. das Ausmaß des Fischwassers in Hektar,
7. die behördlichen Entscheidungen betreffend die Einbeziehung des Fischwassers in die Revierbildung sowie dessen Einteilung als Eigen- oder Pachtrevier,
8. der Name und der ordentliche Wohnsitz (Sitz) des Fischereiberechtigten,
9. die benachbarten Fischwässer, die mit diesem Fischwasser nach Maßgabe des § 11 Abs. 1 des Wiener Fischereigesetzes gemeinsam bewirtschaftet werden, deren Ausmaß in Hektar, der Name und ordentliche Wohnsitz (Sitz) ihres Fischereiberechtigten und die behördliche Entscheidung betreffend die gemeinsame Bewirtschaftung,
10. sonstige Anmerkungen.
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