§ 10 III. Übergangs- und Schlußbestimmungen — Fischereikataster und Fangstatistik
Rückverweise
Die nach den bisher geltenden Vorschriften aufgelegten und ausgefolgten Fangstatistikkarten können bei der Erstellung der Fangstatistik für die Jahre 1984 und 1985 weiter verwendet werden.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden