LandesrechtWienVerordnungenFestsetzung der Inkrafttretenstermine für die Einführung des neuen Kennzeichensystems

Festsetzung der Inkrafttretenstermine für die Einführung des neuen Kennzeichensystems

In Kraft seit 23. September 1988
Up-to-date

§ 1

Für

a) die Zuweisung von Kennzeichen gemäß § 48 Abs. 4 KFG 1967 und die Zuweisung von Wunschkennzeichen gemäß § 48 a Abs. 2 KFG 1967,

b) die Ausgabe von Kennzeichentafeln gemäß § 49 Abs. 4 KFG 1967,

c) die Ausgabe von Kennzeichentafeln für Wunschkennzeichen

wird der 1. Jänner 1990 als Inkrafttretenstermin festgesetzt.

§ 2

Für die Reservierung von Wunschkennzeichen gemäß § 48 a Abs. 2 KFG 1967 wird der 1. Oktober 1989 als Inkrafttretenstermin festgesetzt.