Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Landeshauptmannes von Wien, mit der die Sperrstunde und die Aufsperrstunde für die einzelnen Betriebsarten der Gastgewerbe festgelegt werden, LGBl. für Wien Nr. 15/1982 in der Fassung LGBl. für Wien Nr. 30/1989, außer Kraft.
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