In der Nacht vom 31. Dezember auf den 1. Jänner (Silvesternacht) entfällt für alle Gastgewerbebetriebe mit Ausnahme der Branntweinschenken sowie für Betriebe gemäß § 143 Z 7 der Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 116/1998, die Sperrstunde.
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