LandesrechtWienVerordnungenBesorgung der im § 198 GewO 1973 festgelgten Angelegh. des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde auf eine Bundesbehörde übertragen wird

Besorgung der im § 198 GewO 1973 festgelgten Angelegh. des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde auf eine Bundesbehörde übertragen wird

In Kraft seit 01. September 2012
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