Die Verordnung tritt am 1. Jänner 1960 in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Verordnung des Bürgermeisters vom 11. Juni 1935, GBl. der Stadt Wien Nr. 32, in der Fassung der Verordnung des Landeshauptmannes vom 4. Juli 1955, LGBl. für Wien Nr. 11, außer Kraft.
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