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Wien
Verordnungen
Führung von Angelegenheiten der mittelbaren Bundesverwaltung durch Mitglieder der Landesregierung
§ 5
§ 5
In Kraft seit 28. September 1976
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§ 5 — Führung von Angelegenheiten der mittelbaren Bundesverwaltung durch Mitglieder der Landesregierung
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Dieser Beschluß tritt mit 28. September 1976 in Kraft.
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