LandesrechtWienVerordnungenAusschankzeit in Buschenschankbetrieben; Festsetzung

Ausschankzeit in Buschenschankbetrieben; Festsetzung

In Kraft seit 01. Februar 1976
Up-to-date

§ 1

(1) In Buschenschankbetrieben beginnt die tägliche Ausschankzeit um 8 Uhr und endet um 24 Uhr.

(2) Am 24. Dezember endet die tägliche Ausschankzeit bereits um 14 Uhr.

(3) Am 1. Jänner darf der Buschenschank ohne zeitliche Beschränkung ausgeübt werden.

§ 2

Diese Verordnung tritt am 1. Feber 1976 in Kraft.