Für Patienten der allgemeinen Gebührenklasse, die ihren ordentlichen Wohnsitz nicht in Wien haben und für deren Anstaltspflege keine Pflegegebührenersätze von einem Sozialversicherungsträger an den Krankenanstaltenträger zu leisten sind (nicht sozialversicherte Patienten einschließlich der Sozialhilfefälle), wird der Behandlungsbeitrag pro Pflegetag nach Maßgabe des § 3 wie folgt festgesetzt:
1. | Krankenanstalten gemäß § 1 Abs. 1 Z 1 | 16,71 Euro |
2. | Krankenanstalten gemäß § 1 Abs. 1 Z 2 | 43,60 Euro |
3. | Krankenanstalten gemäß § 1 Abs. 1 Z 3 | 49,42 Euro |
4. | Krankenanstalt gemäß § 1 Abs. 1 Z 4 | 53,05 Euro |
5. | Krankenanstalt gemäß § 1 Abs. 1 Z 5 | 16,71 Euro |
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