Das monatliche Entgelt für Hausbesorger und Hausbesorgerinnen wird für die nach den §§ 3 und 4 Abs. 1 des Hausbesorgergesetzes zu erbringenden Dienstleistungen wie folgt festgesetzt:
1. bei Wohnungen je Quadratmeter Nutzfläche 0,2220 Euro,
2. bei anderen Räumlichkeiten je Quadratmeter Nutzfläche 0,2220 Euro,
3. für die Reinigung der Gehsteige und deren Bestreuung bei Glatteis je Quadratmeter Gehsteigfläche 0,4004 Euro.
Die Erhöhungen betragen gegenüber der Verordnung des Landeshauptmannes, LGBl. für Wien Nr. 69/2009, für die Ziffern
1. 2,04 vH,
2. 2,04 vH,
3. 2,02 vH.
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