(1) Sofern die Abs. 2 bis 5 nichts anderes bestimmen, tritt diese Verordnung an dem der Kundmachung im Landesgesetzblatt für Wien folgenden Tag in Kraft.
(2) § 2 tritt für Maschinen, Geräte und sonstige mobile technische Einrichtungen mit einer Leistung von
a) mehr als 37 kW am 1.9.2006 sowie
b) 18 kW bis 37 kW am 1.1.2008
in Kraft.
(3) § 3 tritt am 1.9.2007 in Kraft.
(4) § 4 tritt am 1.1.2006 in Kraft.
(5) § 5 tritt am 1.7.2008 in Kraft.
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