(1) Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Kundmachung in Kraft.
(2) Mit In-Kraft-Treten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Wiener Landesregierung betreffend die Festlegung der Höchsttarife für Fiaker- und Pferdemietwagenunternehmen (Fiaker- und Pferdemietwagentarif 2001), LGBl. für Wien Nr. 56, außer Kraft.
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