(1) Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Kundmachung in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Verordnung der Wiener Landesregierung betreffend die Betriebsordnung für Fiaker- und Pferdemietwagenunternehmen (Betriebsordnung für Fiaker- und Pferdemietwagenunternehmen 1994), LGBl. für Wien Nr. 36/1994, in der Fassung LGBl. für Wien Nr. 33/1999 außer Kraft.
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