(1) Die Anmeldung zur Prüfung muss mindestens zwei Wochen vor dem festgelegten Prüfungstermin schriftlich bei der zuständigen Gliederung der Wirtschaftskammer Wien einlangen. Verspätet eingelangte Anmeldungen sind beim nächsten Prüfungstermin zu berücksichtigen.
(2) Der Anmeldung sind folgende Unterlagen anzuschließen:
1. Der Bescheid über die Zulassung zur Fahrdienstprüfung (§ 4) und
2. der Nachweis über die Entrichtung des Prüfungsentgeltes (Abs. 3).
(3) Der Prüfungswerber hat als Kostenbeitrag zur Durchführung der Fahrdienstprüfung und des damit verbundenen Aufwandes an die zuständige Gliederung der Wirtschaftskammer Wien ein Prüfungsentgelt zu entrichten. Das Prüfungsentgelt beträgt 80 % der Prüfungsgebühr gemäß § 10 der Fiaker- und Pferdemietwagenunternehmen-Befähigungsprüfungsverordnung 2001, LGBl. für Wien Nr. 55/2001.
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