LandesrechtWienVerordnungenFiaker- und Pferdemietwagenunternehmen-Befähigungsprüfungsverordnung 2001§ 4

§ 4Prüfungskommission

In Kraft seit 29. September 2012
Up-to-date

Die Prüfungskommission hat aus einem Vorsitzenden und vier weiteren fachkundigen Mitgliedern zu bestehen, wovon ein Mitglied ein Veterinärmediziner des amtstierärztlichen Dienstes der Stadt Wien sein muss und ein Mitglied das Studium der Betriebswirtschaft abgeschlossen haben muss. Die Berufung von zwei fachkundigen Mitgliedern, wovon ein Mitglied das Studium der Betriebswirtschaft abgeschlossen haben muss, erfolgt auf Grund eines Dreiervorschlages der Wirtschaftskammer Wien und eines fachkundigen Mitgliedes auf Grund eines Dreiervorschlages der Kammer für Arbeiter und Angestelle für Wien.

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