Anlage 2 | |
zur Tanzlehrprüfungsverordnung 1997 | |
(§ 11 Abs. 6) | |
Zahl:________________
Raum für Vermerk über die Vergebührung
Die von der Wiener Landesregierung gemäß § 6 Abs. 2 des Gesetzes betreffend die Erteilung von Unterricht in Gesellschaftstänzen (Wiener Tanzschulgesetz 1996), LGBl. für Wien Nr. 12/1997, in der geltenden Fassung, bestellte Prüfungskommission bestätigt hiermit einstimmig / mit Stimmenmehrheit, dass
Herr / Frau __________________________ |
geboren am ____________________________ |
am ________________ |
die Tanzlehrprüfung zur Erreichung der Ausbildungsstufe II („TanzmeisterInnenprüfung“) gemäß § 6 des Gesetzes betreffend die Erteilung von Unterricht in Gesellschaftstänzen (Wiener Tanzschulgesetz 1996) in Verbindung mit der Verordnung der Wiener Landesregierung betreffend die Voraussetzungen für die Zulassung zur Tanzlehrprüfung, den Umfang des Prüfungsstoffes und die Regelung des Prüfungsvorganges (Tanzlehrprüfungsverordnung 1997), LGBl. für Wien Nr. 31/1997, in der geltenden Fassung,
mit Auszeichnung bestanden / bestanden |
hat.
____________________ | ||
Vorsitzender/Vorsitzende | ||
___________________ | ____________________ | __________________ |
Mitglieder der Prüfungskommission | ||
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