zur Tanzlehrprüfungsverordnung 1997 (§ 11 Abs. 6)
Raum für Vermerk über die Vergebührung
Herr / Frau __________________________
geboren am ____________________________
am ________________
die Tanzlehrprüfung zur Erreichung der Ausbildungsstufe I gemäß § 6 des Gesetzes betreffend die Erteilung von Unterricht in Gesellschaftstänzen (Wiener Tanzschulgesetz 1996) in Verbindung mit der Verordnung der Wiener Landesregierung betreffend die Voraussetzungen für die Zulassung zur Tanzlehrprüfung, den Umfang des Prüfungsstoffes und die Regelung des Prüfungsvorganges (Tanzlehrprüfungsverordnung 1997), LGBl. für Wien Nr. 31/1997, in der geltenden Fassung,
mit Auszeichnung bestanden / bestanden
hat.
Er / Sie hat somit das Recht erworben, die Bezeichnung „Geprüfter Tanzlehrer“ / „Geprüfte Tanzlehrerin“ zu führen.
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Vorsitzender/Vorsitzende
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Mitglieder der Prüfungskommission
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