LandesrechtWienVerordnungenBesorgung der Angelegenheiten der örtlichen Sicherheitspol. und der Sittlichkeitspol. auf die Landespolizeidirektion Wien übertragen wird

Besorgung der Angelegenheiten der örtlichen Sicherheitspol. und der Sittlichkeitspol. auf die Landespolizeidirektion Wien übertragen wird

In Kraft seit 01. September 2012
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