§ 11 Niederschriften im Verfahren betreffend die Erstattung von Gutachten — Geschäftsordnung der Gleichbehandlungskommission für Landeslehrerinnen und Landeslehrer
Über den Verlauf des Verfahrens vor der Kommission gemäß § 23a Abs. 1 B-GlBG (Erstattung von Gutachten) ist eine Niederschrift (Verhandlungsschrift) gemäß § 14 AVG abzufassen.