LandesrechtWienVerordnungenGeschäftsordnung der Gleichbehandlungskommission für Landeslehrerinnen und LandeslehrerIV. Sitzungen und mündliche Verhandlungen Einberufung der Sitzungen§ 11

§ 11Niederschriften im Verfahren betreffend die Erstattung von Gutachten

In Kraft seit 01. Mai 2010
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