§ 11 Niederschriften im Verfahren betreffend die Erstattung von Gutachten — Geschäftsordnung der Gleichbehandlungskommission für Landeslehrerinnen und Landeslehrer
Gliederung
IV. Sitzungen und mündliche Verhandlungen Einberufung der Sitzungen
§ 11 Niederschriften im Verfahren betreffend die Erstattung von Gutachten
Rückverweise
Über den Verlauf des Verfahrens vor der Kommission gemäß § 23a Abs. 1 B-GlBG (Erstattung von Gutachten) ist eine Niederschrift (Verhandlungsschrift) gemäß § 14 AVG abzufassen.
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