LandesrechtWienVerordnungenGeschäftsordnung der Gleichbehandlungskommission§ 8

§ 8Nichtöffentlichkeit der Sitzungen (Verhandlungen), Vertraulichkeit

In Kraft seit 18. Dezember 2014
Up-to-date

(1) Die Sitzungen der Kommission sind nicht öffentlich.

(2) Unbeschadet sonstiger Verschwiegenheitspflichten ist der Inhalt von Beratungen der Kommission im Zusammenhang mit Gutachten nach § 22 W-GBG vertraulich zu behandeln.

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