(1) Die Tagesordnung einer Sitzung wird von der oder dem Vorsitzenden bestimmt. Ist eine Sitzung auf Verlangen von mindestens zwei Mitgliedern einzuberufen, haben diese einen Vorschlag für die Tagesordnung zu erstatten.
(2) Anträge auf Änderung oder Ergänzung der Tagesordnung kann jedes Mitglied jeder Zeit bei der oder dem Vorsitzenden der Kommission einbringen, wobei bis zum Beginn der Sitzung gestellte Anträge schriftlich einzubringen sind. Die Mitglieder der Kommission und allfällig beizuziehende sachkundige Personen sind von solchen Anträgen unverzüglich in Kenntnis zu setzen; allfällige Unterlagen sind weiterzuleiten.
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