Die Mitglieder (Ersatzmitglieder) haben insbesondere das Recht,
1. während der Amtsstunden des Büros in den Räumlichkeiten des Büros in die Akten jener Angelegenheiten und anhängiger Verfahren Einsicht zu nehmen, in denen sie an der Beschlussfassung mitzuwirken haben;
2. in den Verhandlungen an Zeuginnen oder Zeugen, Sachverständige, Parteien sowie an sonstige Beteiligte Fragen zu stellen.
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