(1) Diese Geschäftsordnung ist in ihrer Stammfassung am 1. Jänner 2004 in Kraft getreten.
(2) Auf in § 44a Abs. 3 W-GBG genannte Verfahren findet diese Geschäftsordnung in der am 30. Juni 2011 geltenden Fassung weiterhin Anwendung.
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