(1) Die Bürogeschäfte führt die nach der Geschäftseinteilung für den Magistrat der Stadt Wien für die Führung der Bürogeschäfte der Wiener Gleichbehandlungskommission zuständige Dienststelle (Büro der Gleichbehandlungskommission).
(2) Zu den Bürogeschäften gehören insbesondere:
1. die Übernahme der an die Kommission gerichteten Anträge und Berichte einschließlich der damit in Zusammenhang stehenden Akten;
2. die Durchführung des zur Erfüllung der Aufgaben der Kommission notwendigen Schriftverkehrs und allfälliger sonstiger (zB telefonischer) Kontakte;
3. die Schriftführung in den Sitzungen (Verhandlungen) der Kommission;
4. die Besorgung der laufenden Kanzleigeschäfte wie insbesondere die Ausfertigung und Zustellung sämtlicher Schriftstücke;
5. die Mitwirkung bei der Erstellung von Gutachten und Stellungnahmen;
6. die Verwahrung der Akten;
7. die Bereitstellung geeigneter Sitzungssäle für die Sitzungen (Verhandlungen).
Keine Verweise gefunden
Rückverweise