§ 11 Niederschriften im Verfahren betreffend die Erstattung von Gutachten — Geschäftsordnung der Gleichbehandlungskommission
Rückverweise
Über eine Einvernahme (mündliche Verhandlung) in einem Verfahren gemäß § 22 W-GBG (Erstattung von Gutachten) ist eine Niederschrift (Verhandlungsschrift) gemäß § 14 AVG abzufassen.
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