LandesrechtWienVerordnungenGeschäftsordnung der GleichbehandlungskommissionIV. Sitzungen und mündliche Verhandlungen Einberufung der Sitzungen§ 11

§ 11Niederschriften im Verfahren betreffend die Erstattung von Gutachten

In Kraft seit 18. Dezember 2014
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§ 11 Niederschriften im Verfahren betreffend die Erstattung von Gutachten — Geschäftsordnung der Gleichbehandlungskommission | GesetzeFinden.at