LandesrechtWienVerordnungenMaßnahmen auf dem Gebiet der Ersten Hilfe für in Dienststellen der Gemeinde Wien beschäftigte Bedienstete§ 1

§ 1Geltungsbereich

In Kraft seit 01. November 2011
Up-to-date

Diese Verordnung regelt die in Dienststellen (§ 2 Z 1 W-BedSchG 1998), Arbeitsstätten (§ 2 Z 4 W-BedSchG 1998), Baustellen (§ 2 Z 5 W-BedSchG 1998) und auswärtigen Arbeitsstellen (§ 2 Z 6 W-BedSchG 1998) zu treffenden Maßnahmen auf dem Gebiet der Ersten Hilfe.

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