LandesrechtWienVerordnungenVoraussetzungen bei Überlassung von Wohnungen in Miete anzusehen sind§ 3

§ 3

In Kraft seit 01. Januar 2002
Up-to-date

Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 2002 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung der Landesregierung, LGBl. für Wien Nr. 26/1991, außer Kraft.

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