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Schutz der in Dienststellen der Gemeinde Wien besch. Bed. vor Verletzungen durch scharfe oder spitze medizinische Instrumente
Art. 2
Art. 2
In Kraft seit 25. Mai 2013
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Art. 2 — Schutz der in Dienststellen der Gemeinde Wien besch. Bed. vor Verletzungen durch scharfe oder spitze medizinische Instrumente
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Art. I tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
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