§ 3 Verweisungen auf Bundesgesetze — Schutz der in Dienststellen der Gemeinde Wien beschäftigten Bediensteten vor der Einwirkung durch optische Strahlung
Soweit in den durch diese Verordnung anwendbar erklärten Bestimmungen der VOPST auf Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in der am 1. September 2010 geltenden Fassung anzuwenden.